Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter
Veranstalter der Vereinsförderaktion: „Glücksbringer“ ist die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, Kurtalstraße 2, 76887 Bad Bergzabern.
1.2 VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG und ehrenamtliches Engagement
Die Menschen der Region stehen im Mittelpunkt unserer genossenschaftlichen Unternehmensidee. Daher engagieren wir uns in besonderem Maße für die Südliche Weinstraße und den Wasgau. Hierzu zählt seit vielen Jahren auch die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Institutionen. Ob Sportverein, Musikverein, Kita oder Schulträger – wir fördern Projekte - getreu dem genossenschaftlichen Gedanken „was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“. Darum haben wir unsere bisherigen Fördermaßnahmen jetzt in der Spendenplattform „Glücksbringer“ zusammengeführt.
1.3 Ziel der Spendenaktion
So vielfältig wie unsere Region, so vielfältig sind die Projekte von Vereinen und gemeinnützigen Institutionen, die auf dieser Plattform eingestellt werden können. „Glücksbringer“ heißt die Initiative, mit der die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG Vorhaben an der Südlichen Weinstraße und im Wasgau unterstützt und damit gesellschaftliches Engagement nachhaltig fördert
1.4 Spendensumme
Für die Aktion stellt die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf der Plattform veröffentlicht. Gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform www.vr-gluecksbringer.de mit Projekten präsentieren, um Glücksbringer und Privatspenden zu sammeln. Maximal 1.000 Euro pro Verein/Projekt werden ausgezahlt.
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Projekten aus dem Geschäftsgebiet. Die Auszahlung der Spendenmittel erfolgt nur auf ein Girokonto, das bei der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG geführt wird.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden.
2.2 Förderkriterien
Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung, sowie Projekte die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG schaden. Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Der erhaltene Spendenbetrag ist im Geschäftsgebiet der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG einzusetzen.
2.3 Bewerbung und Vergabe der Spenden
2.3.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Projektpräsentation ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.vr-gluecksbringer.de. Dort muss die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Bank auf Vollständigkeit und auf das Vorliegen der Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Bewerbung liegt im Ermessen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht. Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen und insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
2.3.3 Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG übertragen. Außerdem wird der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG.
2.3.4 Zeitraum
Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projektes und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG geprüft und anschließend auf der Internetseite www.vr-gluecksbringer.de freigeschaltet.
2.3.5 Vergabe der Spendencodes
Spendencodes sind erhältlich für Kunden der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG und für Nichtkunden, die z.B. an Veranstaltungen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG teilnehmen. Die Kunden der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG dürfen durch die Einlösung der Spendencodes mitentscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Kunden können Spendencodes bei ihrer VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG z.B. im Beratungsgespräch, bei Terminen oder bei Veranstaltungen erhalten. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendencodes haben einen Wert von 2 bis zu 50 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.
2.4 Spendencode-Einlösung im Internet
Die von der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist. Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Plattform eingegeben werden. Wenn das zur Verfügung gestellte Budget vor Ende der Aktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden.

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen oder zu senken.
2.4.1 Privatspenden
Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Spende kann per paydirekt, paypal, giropay oder Kreditkarte gezahlt werden und kommt direkt dem zu unterstützenden Projekt zu Gute. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Girokonto nach erreichen des Spendenziels, bzw. spätestens nach Ende der Projektlaufzeit.

Für eine Privatspende kann der Spender eine Spendenquittung direkt von dem begünstigten Verein anfordern. Bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein vereinfachter Spendennachweis, z.B. in Form einer Buchungsbestätigung der Bank oder eines Ausdrucks beim Onlinebanking.
2.5 Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge und Kommentierungen zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.6 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Vereine der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Girokonto bei der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, spätestens nach Ende der Aktion.

Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten. Vereine, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht voll erreicht haben, erhalten den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.

Vor Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein, der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG einen Reinertragsnachweis (Spendenquittung) auf dem Postweg an die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG zu übermitteln.

Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG vor, die Spende zurückzufordern.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicher stellt, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG unter www.vr-gluecksbringer.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und den mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG, der Internetseite der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an marketing@vrbank-sww.de gegenüber der VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

6. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.